Mein Angebot

Das Erstgespräch ist der erste Schritt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Klären der Erwartungen, Rahmenbedingungen und Ziele.

Woran möchten Sie arbeiten, was möchten Sie lösen, was möchten Sie verändern?

Aus diesem Gespräch folgen die weiteren Schritte und daraus ergibt sich Ihr persönlicher Weg. Die Länge Ihres Wegs ist abhängig von der Problemstellung und der Zielsetzung.

Ein wesentlicher Teil des Therapieprozesses passiert außerhalb der Einheiten im Nachgehen, Beobachten und Experimentieren neuer Verhaltensweisen im Alltag. Auf diese Weise können die Ziele und dessen tatsächliche Veränderungen beobachtbar werden.

Ich werde Sie dabei professionell, wertschätzend und respektvoll begleiten. Unsere Arbeitsbasis ist ein achtsames Miteinander auf Augenhöhe. In meine Arbeit fließen auch kreative Methoden mit ein.

„Ich bin OK – Du bist OK!“ (Eric Berne)

Zielgruppe: Einzeltherapie für Menschen mit und ohne Behinderung (Kinder ab 7J, Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen) und Paartherapie.

Einzeltherapie

Zeitausmaß: 50 min pro Einheit
Kosten: € 50 pro Einheit

Paartherapie

Zeitausmaß: 50 min pro Einheit
Kosten: € 60 pro Einheit

Die erste Therapieeinheit ist kostenpflichtig und ist in bar zu begleichen. Da ich noch in Ausbildung bin, können Sie keinen Teilbetrag von der Krankenkasse refundiert bekommenen. Die Bezahlung erfolgt bar oder per Überweisung nach jeder Stunde.
Andere Bezahlungsmodi bedingen eine mündliche Vereinbarung. Für Menschen mit geringem Einkommen stelle ich einen Sozialtarif zur Verfügung. Sie können mich gerne ansprechen.

Absageregelung

Die Absageregelung tritt in Kraft, wenn Sie einen Sitzungstermin nicht wahrnehmen können. Sie können den Termin per SMS, Telefon oder E-Mail stornieren. Ein Termin ist bis zu 48 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten wird die Einheit in halber Höhe in Rechnung gestellt, da ich diesen Zeitraum exklusiv für Sie reserviert habe.

Verschwiegenheit

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientInnen und PsychotherapeutInnen (§ 15 PthG).

Sie beginnt mit dem Erstkontakt und endet beim Abschlussgespräch. Dies bedeutet, ich habe eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten, außer in akuten Notsituationen oder Sie entbinden mich von meiner Verschwiegenheitspflicht.

In Ausbildung unter Supervision

Der Zusatz „in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich vom Bundesministerium für Gesundheit zur psychotherapeutischen Tätigkeit befähigt bin, jedoch unter Supervision. Ich bin nach Paragraph §15 des Psychotherapiegesetzes zu Verschwiegenheit verpflichtet, bezugnehmend auf die Supervision gibt es diesbezüglich eine Ausnahme: Die psychotherapeutischen Prozesse werden regelmäßig zur Qualitätssicherung supervidiert. Dies passiert anonym. Weiters unterliegen die SupervisorInnen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.