Mein Angebot

Das Erstgespräch ist der erste Schritt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Klären der Erwartungen, Rahmenbedingungen und Ziele.

Woran möchten Sie arbeiten, was möchten Sie lösen, was möchten Sie verändern?

Aus diesem Gespräch folgen die weiteren Schritte und daraus ergibt sich Ihr persönlicher Weg. Die Länge Ihres Wegs ist abhängig von der Problemstellung und der Zielsetzung.

Ein wesentlicher Teil des Therapieprozesses passiert außerhalb der Einheiten im Nachgehen, Beobachten und Experimentieren neuer Verhaltensweisen im Alltag. Auf diese Weise können die Ziele und dessen tatsächliche Veränderungen beobachtbar werden.

Ich werde Sie dabei professionell, wertschätzend und respektvoll begleiten. Unsere Arbeitsbasis ist ein achtsames Miteinander auf Augenhöhe. In meine Arbeit fließen auch kreative Methoden mit ein.

„Ich bin OK – Du bist OK!“ (Eric Berne)

Zielgruppe: Kinder ab 12 J.

Einzeltherapie

Zeitausmaß: 50 min pro Einheit
Kosten: € 110 pro Einheit

Paartherapie

Zeitausmaß: 50 min pro Einheit
Kosten: € 100 pro Einheit

Zeitausmaß: 90 min pro Einheit
Kosten: € 180 pro Einheit

Coaching, Supervision und Selbsterfahrung

Zeitausmaß: 50 min pro Einheit
Kosten: € 110 pro Einheit

Die erste Therapieeinheit ist kostenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt bar oder per Überweisung nach jeder Stunde. Andere Bezahlungsmodi bedingen eine mündliche Vereinbarung. Für Menschen mit geringem Einkommen stelle ich, in einem bestimmten Ausmaß, einen Sozialtarif zur Verfügung. Sie können mich gerne ansprechen.

Absageregelung

Die Absageregelung tritt in Kraft, wenn Sie einen Sitzungstermin nicht wahrnehmen können. Sie können den Termin per SMS, Telefon oder E-Mail stornieren. Ein Termin ist bis zu 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten wird die Einheit in voller Höhe in Rechnung gestellt, da ich diesen Zeitraum exklusiv für Sie reserviert habe.

Verschwiegenheit

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientInnen und PsychotherapeutInnen (§ 15 PthG).

Dies bedeutet, ich habe eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten, außer in akuten Notsituationen (Selbst- u. Fremdgefährdung) oder Sie entbinden mich von meiner Verschwiegenheitspflicht.

Refundierung

Ein Kostenzuschuss für Psychotherapie kann bei jedem Sozialversicherungsträger beantragt werden. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von der jeweiligen Krankenkasse (SVT) ab. Ein Kostenzuschuss ist nur dann möglich, wenn Sie eine behandlungswürdige psychische Beeinträchtigung haben d. h. es liegt eine krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) vor. Die SVT erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten (Kostenzuschuss) der Psychotherapie-Sitzungen.

Im Rahmen des Erstgespräches informiere ich Sie über die weiten notwendigen Schritte für die Refundierung. Um den Kostenzuschuss zu bekommen, benötigen Sie weiters bis zur zweiten Therapie-Einheit eine ärztliche Bestätigung von Ihrem Hausarzt / Hausärztin bzw. Arzt / Ärztin für Allgemein Medizin (“Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung”). Dann reichen Sie alle geforderten Unterlagen gemeinsam beim ihrem Sozialversicherungsträger ein.